Gutachten von Immowert Kleber. Vom Kurzgutachten bis hin zur ausführlichen Variante, dem Vollgutachten/Verkehrswertschätzung.

Das Kurzgutachten

Im Rahmen eines Kurzgutachtens erstellen wir auf der Basis der wichtigsten Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, eine Bewertung der Immobilie. Recherchen unsererseits finden nur im eingeschränkten Umfang statt. Dennoch wird die Immobilie besichtigt. Diese Gutachtenvariante kann verwendet werden

  • zur Preisfindung beim Immobilienkauf oder –verkauf
  • zur Unterlegung einer Vermögensaufstellung zur Vorlage bei Kreditinstituten
  • als „Zweite Meinung“ beim Immobilienkauf

Das Wertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Das Wertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) basiert auf umfangreichen Analysen und Recherchen, die ich für Sie durchführe. Das Ergebnis ist ein Gutachten mit einer hohen Aussagekraft, das sämtliche Sachverhalte, die sich auf den Immobilienwert beziehen, in das Gutachten einfließen. Funktionsprüfungen der haustechnischen Anlagen, Bauschadensanalysen sowie Altlastenuntersuchen werden jedoch nicht berücksichtigt. Dieses Wertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) kann zum Beispiel vor einem Immobilienerwerb oder Immobilienverkauf erstellt werden. Zudem eignet sich diese Gutachtenvariante zur Feststellung des Immobilienwerts bei

  • Erbangelegenheiten
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • steuerlichen Sachverhalten (z. B. Entnahme einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen)
  • Kaufpreisfindungen und
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen

Die steuerliche Wertermittlung des sogenannten „gemeinen Wertes“

Diese Variante zur Wertermittlung erfolgt auf Basis der §§ 179, 182 – 196 des Bewertungsgesetzes. Benötigt wird diese Berechnungsvariante in aller Regel zur Bemessung der Erbschafts- sowie Schenkungssteuer. Sie kann im Rahmen der Erbschaftssteuer- oder der Schenkungssteuererklärung mitgereicht werden.

Das Beleihungswertgutachten

Diese Gutachtenvariante wird oftmals im Rahmen von Finanzierungsgesprächen benötigt. Das Gutachten dient in aller Regel als Basis für die Berechnung der maximalen Kredithöhe und der Kreditkonditionen.

Das Gerichtsgutachten

Diese Gutachtenvariante wird in aller Regel im Falle von Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens oder von Hauptsacheverfahrens erstellt.

Miet- und Pachtwertgutachten

Ein Miet- und Pachtwertverfahren gibt zum Beispiel Aufschluss darüber, wie hoch die Miete sein kann, wie groß die vermietbaren Wohnflächen sind oder welche Miete als angemessen gilt.